Erstmal die Fakten: Nachdem Booking.com ab dem 15. 5. 2019 schon 1,2% für die Zahlungabwicklung berechnet, werden ab dem 1. September 2019 auf Zusatzleistungen ( Endreinigung und Buchungsgebühr, Kurtaxe) auch die Provisionen, meistens in Höhe von 12% fällig.
Ärgerlich ist eine Preis-Erhöhung immer, aber für viele Vermieters erfordert diese Erhöhung leider ein Umdenken zu weniger Fairness. Viele von uns haben Zusatzkosten bisher einfach ohne Aufschlag durchgereicht. Der Reinigungsdienst möchte sein Geld für die Endreinigung aber in voller Höhe haben und der Schlüssel-Übergeber auch. Wenn jetzt 12% Provision + 1,2% Zahlungsabwicklung an Booking.com fließen, dann muss dieses Geld irgendwo her kommen. Entweder wir zahlen diese Extra-Kosten aus der Miete oder wir schlagen einfach ein paar Euro auf die Zusatzleistungen auf. Im Fall der Kurtaxe ist dieser zweite Weg sogar wahrscheinlich nicht erlaubt, da wir die Höhe der Kurtaxe nicht frei festsetzen dürfen, sondern diese nur im Namen unserer Kurverwaltung einziehen.
Für die Vermieter unter uns, die Umsatzsteuer abführen müssen, wird dann die Berechnung noch sehr interessant: Wenn ich zukünftig für eine Endreinigung 70€ bezahle und 80€ vom Gast kassiere, dann bekomme ich von Booking.com nach Abzug der 12% Provision und der 1,2% Zahlungsgebühr 69,36€. Also nicht mal die 70€ die ich zahlen muss. Ich muss aber 19% Umsatzsteuer auf die 80€ abführen (12,81€) und kann dem nur 11,19€ Vorsteuer für den Reinigungsdienstleister entgegensetzen. Ich müsste also den Preis für die Endreinigung auf 82€ festlegen, um halbwegs hinzukommen. Das wäre in diesem Fall eine 17% Erhöhung der Zusatzkosten für den Mieter.
Ich für meinen Teil werde die erhöhten Gebühren aus meiner Miete decken, aber ich werde versuchen, so viele Buchungen wie möglich über andere Portale und möglichst sogar als Direktbuchungen zu bekommen.
Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare, wie Sie mit den erhöhten Kosten auf Zusatzleistungen umgehen.
3 Gedanken zu „Zwingt Booking.com Vermieter ab 1. September 2019 zu Aufschlägen auf Zusatzleistungen?“
Da ist ein Fehler enthalten. Die Umsatzsteuer für die kurzfristige Vermietung beträgt seit einigen Jahren 7%. Das gilt auch für “direkte Nebenleistungen”.
Danke für den Hinweis. Zum Verständnis habe ich noch eine Frage: Bei den 7% bin ich bei Ihnen. Und wenn die Endreinigung einfach in einem Gesamtpreis enthalten ist, gelten auch 7%. Mir wurde aber erklärt, dass ich auf Leistungen, die ich separat ausweise und für die ich einen separaten Preis ausweise, die reguläre Umsatzsteuer von 19% abführen muss. Ist das falsch?
Ja, das ist falsch.