Was bedeutet das Booking.com-Bestpreis-Urteil (OLG Düsseldorf) für Ferienwohnungen?

Booking.com darf durch das Urteil des OLG Düsseldorf vom 4. Juni 2019 jetzt wieder darauf bestehen, dass Hotels, die in Booking.com inserieren, auf ihrer eigenen Homepage keine günstigeren Konditionen anbieten. Momentan (Stand 7. 6. 2019) ist diese Klausel kein Bestandteil der Booking.com Konditionen, aber ich gehe davon aus, dass Booking.com sich diese Gelegenheit nicht mehr lange entgehen lässt. http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20190604_PM_booking/index.php

Bei uns Ferienwohnungs-Vermietern gibt es zwei Strategien mit den 15% Provision von Booking.com und den anderen Buchungsportalen umzugehen. Die einen von uns schlagen die Provisionen einfach auf den normalen Vermiet-Preis obendrauf und die anderen “schlucken” die Provisionen selber und hoffen, dass möglichst viele Buchungen auf den Portalen mit günstigen Provisionen eingehen. Für die zweite Gruppe dürften sich keine Änderungen ergeben.

Wenn Sie aber als Vermieter zu der ersten Gruppe gehören und eine eigene Webseite für Ihre Ferienwohnung betreiben, dann kann es durchaus sein, dass Booking.com eines Tages darauf bestehen wird, dass Sie auf Booking.com die gleichen Preise anbieten, wie auf Ihrer eigenen Homepage.

Meine Vermutung: Bis Ende 2019 muss das Urteil Sie nicht sonderlich interessieren. Zunächst muss Booking.com die Konditionen überhaupt erst einmal wieder anpassen. Dann muss Booking Systeme basteln, die die Hotel-Webseiten automatisch prüfen und die Konditionen mit denen auf Booking.com vergleichen. Schlaue Hoteliers werden dann vielleicht die Storno-Konditionen auf der eigenen Webseite etwas abweichend von den Booking.com-Konditionen gestalten. Und dann werden Heerscharen von Juristen darüber streiten, ob diese beiden “verschiedenen” Pakete wirklich vergleichbar sind.

Vermutlich können wir uns entspannt zurücklehnen und dieser Schlacht zuschauen. Und am Ende bekommen dann vielleicht die Gäste, die über Booking.com buchen zwei Stückchen Schokolade auf ihr Kopfkissen gelegt, während die billigen Direkt-Bucher nur ein Stück Schokolade bekommen.

Ich übrigens persönlich bin ein großer Fan davon, die Preise auf allen Portalen gleich zu halten, da diese “Preislisten-Hygiene” sich einfach besser anfühlt und weil kein Kunde sich betrogen fühlt, wenn er auf anderen Portalen einen günstigeren Preis findet. Die hohen Portal-Provisionen für die “teuren” Portale kann ich verkraften, da ich freie Zeiten immer zuerst auf den billigen Portalen und bei den Stammkunden anbiete. Und wenn Booking.com dann für die restlichen Zeiten 15% bekommt, ist das m.E. vollkommen in Ordnung. Ich finde es übrigens auch moralisch vollkommen legitim, wenn ich Gäste nach ihrem ersten Besuch als “Stammkunden” betrachte und sie durch Gutscheine und E-Mails einlade, eventuelle Folgebuchungen als Direktbuchung auf meiner provisionsfreien Buchungsseite vorzunehmen.

Ich weiß, dass es hierzu abweichende Meinungen gibt und freue mich auf und über jedes Feedback hierzu.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert